Familienangebote in der Gemeinde Morsbach
Hier finden Sie Hinweise und Informationen zu familienfreundlichen Angeboten und Einrichtungen in der Gemeinde Morsbach.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Morsbach, Tel. 02294/6990, oder in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Flurschütz“, der alle 3 Wochen kostenlos an die Haushalte verteilt wird.
Die Gemeinde Morsbach hat den Familienpass eingeführt
Der Familienpass bündelt Leistungen der Familienförderung der Gemeinde Morsbach und wird zum 1.10.2009 eingeführt. Die Leistungen können so den berechtigten Familien schnell und unbürokratisch angeboten werden. Mit der Einführung des Familienpasses soll die Lebensqualität der Familien verbessert und die familiären Leistungen besser anerkannt werden.
Folgende Vergünstigungen werden gewährt:
- 30%ige Ermäßigung auf alle Zehner- und Saisonkarten der Morsbacher Bäder.
- Kostenlose Inanspruchnahme der Gemeindebücherei, also keine Anmeldegebühr und keine Jahresgebühr.
- Keine Verwaltungsgebühren bei Beantragung und Ausstellung von Kinderreisepässen.
Berechtigter Personenkreis:
- Familien und Alleinerziehende mit mind. einem kindergeld- bzw. kindergeldfreibetragsberechtigten Kind. Das Bruttojahreseinkommen aus nichtselbständiger, selbständiger und gewerblicher Tätigkeit des gemeinsamen Haushalts darf 30.000 Euro nicht übersteigen.
- Familien und Alleinerziehende ab drei Kindern.
- Familien und Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind.
- Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe).
- Anspruchsberechtigte nach dem SGB II (sog. Hartz IV).
- In Schul-/Berufsausbildung oder Studium befindliche, bzw. ausbildungsplatz- oder arbeitsplatzsuchende junge Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Der Familienpass wird auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise vom Familienbüro ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen, die zur Antragstellung mitzubringen sind:
- Personen, deren Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger, selbständiger und gewerblicher Tätigkeit des gemeinsamen Haushalts 30.000 EUR nicht übersteigt:
- Nachweis über alle vorhandenen Einkommen (aktuelle Verdienstbescheinigung/ Kontoauszüge); Bereinigung des Einkommens analog der Kindergartenbeiträge (Abzug von Werbungskosten und Kinderfreibeträgen) - Familien mit drei und mehr Kindern:
- entweder Einkommenssteuerbescheid/Steuerkarte oder
- Meldebescheinigung für den Nachweis der Anzahl der Kinder im Haushalt - Anerkannte schwerbehinderte Kinder und Jugendliche:
- Schwerbehindertenausweis - Schüler, Studenten, Auszubildende:
- Schülerausweis, Studentenausweis, Ausbildungsnachweis - Anspruchsberechtigte nach SGB II (sog. Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe):
- Personalausweis und Bewilligungsbescheid der ARGE bzw. des Sozialamtes.
- Der Familienpass berechtigt nur den Inhaber, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen und ist nicht übertragbar. Er ist jeweils für ein Jahr gültig. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Ausweis.
Auskunft erteilen Sylke Görres (Tel.: 699351) und Iris Groß (Tel.: 699333) vom Familienbüro der Gemeinde Morsbach, in Zimmer EG.11 des Rathauses.
www.familie-in-oberberg.de
Das Oberbergische Bündnis für Familie kann von allen Interessierten im Internet besucht werden. Unter oben genannter Anschrift finden Sie alles für Sie Wichtige über Arbeit, Bildung, Familie, Freizeit, Gesundheit, Wohnen und Familienkrisen.
Das Oberbergische Bündnis für Familie möchte hiermit Familien stärken, die Balance zwischen Arbeitswelt und Familie verbessern und Tipps, Termine und AnsprechpartnerInnen für Familien im Oberbergischen Kreis bekannt machen. Ihr kinderfreundlicher grüner Flächenkreis wird selbstbewusst mit (Aus-) Bildungsmöglichkeiten, Arbeit, gesundheitlicher Versorgung und kulturellen und gemeinschaftlichen Angeboten übersichtlich dargestellt.
Ihre Wünsche und Fragen möchte der Oberbergische Kreis gerne aufgreifen. Schreiben Sie also ruhig Ihre Anregungen an die angegebene Anschrift! Klicken Sie hier um auf die Seite von Oberberg zu gelangen.
Familienwegweiser
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf einer eigens hierfür eingerichteten Website http://www.familien-wegweiser.de Informationen und Services - vom Elterngeld bis zur Rente, von Kinderbetreuungsangeboten über Mehrgenerationenhäuser bis hin zu Tipps fürs Wohnen im Alter.
Online Familienhandbuch
Über grundsätzliche Fragen zur Familie informiert ein „Online Familienhandbuch“.
Hier werden Sie zum "Online Familienhandbuch" weitergeleitet.
Urlaub mit der Familie
Urlaub mit der ganzen Familie in familienfreundlichen Unterkünften zu erschwinglichen Preisen anzubieten ist das Anliegen der rund 130 gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland. Die umfangreichen Angebote der Freizeitgestaltung für Klein und Groß, die Begegnung mit anderen Familien und der Austausch von Erfahrungen geben Impulse, Neues zu entdecken, den Zusammenhalt der Familie zu stärken, Orientierung für ein sinnerfülltes Leben zu finden sowie zur Erholung und Entspannung. Anders als bei den kommerziellen Anbietern steht nicht die Gewinnerzielung, sondern die familienorientierte Erholungsförderung der Gäste im Mittelpunkt aller Überlegungen und Aktivitäten. Familienerholung wendet sich an alle Familien. Dabei werden besonders einkommensschwache und/oder kinderreiche Familien, allein Erziehende sowie Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen berücksichtigt.
Die Träger der Familienferienstätten haben sich in drei Arbeitskreisen zusammengeschlossen, die wiederum die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bilden.
Zwei der Arbeitskreise sind konfessionell ausgerichtet. Alle gemeinnützigen Ferienstätten – trotz unterschiedlicher Trägerschaften – stehen grundsätzlich sämtlichen Familien offen und schaffen Zugänge für die bestehende Vielfalt familiärer Lebensformen.
Die Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung mit den entsprechenden Einrichtungen und Angeboten finden Sie hier.
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien und Senioren
Das NRW-Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Datenbank "Mindestanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen für ältere Menschen und Familien mit Kindern in Nordrhein-Westfalen" aufgebaut.
Inzwischen können Familien mit Kindern und Senioren in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes einen Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen finden, der nach den Qualitäts-Kriterien arbeitet. Insgesamt gibt es 516 Angebote von 306 Dienstleistern, die zum Teil in mehreren Städten arbeiten. Eine interaktive Landkarte auf der Homepage der Verbraucherzentrale ermöglicht eine übersichtliche und schnelle Suche nach einem passenden Dienstleister.
Die Qualitätskriterien für haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Sicht der Kundinnen und Kunden umfassen 35 Kriterien aus den Bereichen:
- Organisation der Dienstleistung
- Anforderung an die Person, die Kontakt zum Kunden hat,
- Preisgestaltung
- Vertragsgestaltung
- Qualitätsbegleitung
Besonderer Wert wird hierbei auf ein kostenloses Erstgespräch und eine transparente Preisdarstellung gelegt. Interessierte Anbieter können sich bei der Verbraucherzentrale auf freiwilliger Basis selbst zur Einhaltung der Kriterien verpflichten und sich in der Internetdatenbank registrieren.
Um eine Überprüfbarkeit der angebotenen Leistungen zu gewährleisten, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Beschwerdestelle für die Kunden von haushaltsnahen Dienstleistungen eingerichtet. Sie prüft alle Hinweise auf eine Nichteinhaltung der Mindestanforderungen.
Weitere Informationen zu den Mindestanforderungen und der zentralen Datenbank für haushaltsnahe Dienstleister sind unter www.vz-nrw.de/haushaltshilfen verfügbar.
Ferienspaß 2010
Der Oberbergische Kreis hat auf seiner Internetseite das Programm zum Ferienspaß 2010 veröffentlicht.
Ferienspaßprogramm für die Gemeinde Morsbach












