Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Grundstückseigentümer müssen nach § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre erdverlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.
Für neu errichtete Hausanschlüsse gilt diese Regelung bereits sofort. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden, insofern die Gemeinde nicht per Satzung abweichende Zeiträume festlegt.
In den Fremdwasserschwerpunktgebieten im Einzugsbereich der Kläranlage Volperhausen wird die Gemeinde Morsbach dieses Recht umsetzen und gestaffelt nach dem Fremdwasseraufkommen die Fristen vorverlegen müssen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Datum vom 31.03.2009 von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Anforderungen an die Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen mittels Runderlass festzulegen.
Die von den unabhängigen Stellen
- Industrie- und Handelskammern in NRW,
- die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags,
- Ingenieurkammer-Bau NRW
zu einer landesweit zusammengeführte Liste über Sachkundige, wurde mittlerweile im Internet veröffentlicht und damit für jedermann zugänglich gemacht.
Diese Liste und weitere Informationen sind über die Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
zu erhalten. Neben dem Runderlass ist hier auch der Gesetzestext des §61 a Landeswassergesetz einzusehen.
Anschauliche und verständliche Informationen liefert darüber hinaus der Animationsfilm der Firma Visaplan unter
http://www.grundstuecksentwaesserung.visaplan.com
Vorsicht Kanalhaie!
Bitte überprüfen Sie, bevor Sie einen Auftrag erteilen, ob die entsprechende Firma einen in dieser Liste geführten Sachkundigen nachweisen kann! Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Abwasserwerkes gerne zur Verfügung.
Herr Schneider (02294)699-277
Herr Schmidt (02294)699-272
Herr Rolland (02294)699-271
Weitere Informationen sollen in Kürze auch über die Internetseite des Oberbergischen Kreises abgerufen werden können.
http://www.obk.de
Sehr hilfreich ist aber auch die Information der DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. „Und was macht Ihr Hausanschluss?“, welche unter dem Link
eingesehen werden kann.
Hinweis:
Das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Morsbach hat die angegebenen Internetseiten daraufhin überprüft, ob durch diese eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Das Abwasserwerk ist aber nach dem Teledienstgesetz nicht verpflichtet, die Inhalte ständig auf Veränderungen zu prüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten (§8 Abs. 2 TDG)











